Verkehrswertgutachten
Auf Ihren Antrag erstellt der Gutachterausschuss unabhängig und mit hoher fachlicher Kompetenz Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihres bebauten und unbebauten Grundstückes (einschließlich Eigentumswohnungen) oder den Wert von Rechten an Grundstücken.
Informationen zum Ablauf einer Wertermittlung:
Antragstellung
Zunächst bitten wir Sie als berechtigte Person (z. B. als Eigentümer, mit Vollmacht des Eigentümers, Nachweis des Erbscheins) folgenden Antrag auf Verkehrswertgutachten bei uns zu stellen:
- Antrag auf Verkehrswertgutachten
(PDF Datei - 187 KB)
Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben, gerne per E-Mail oder postalisch, zurück.
Bearbeitungszeit:
Bis zur Fertigstellung des Verkehrswertgutachtens ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen. Eine ungefähre Angabe zur voraussichtlichen Dauer können wir Ihnen gerne telefonisch mitteilen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu unter 07661 / 393 - 160.
Bearbeitungszeit:
Bis zur Fertigstellung des Verkehrswertgutachtens ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen. Eine ungefähre Angabe zur voraussichtlichen Dauer können wir Ihnen gerne telefonisch mitteilen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu unter 07661 / 393 - 160.
Anforderung von Unterlagen durch die Geschäftsstelle
Sobald Ihr Antrag auf Verkehrswertgutachten vorliegt, stellt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses alle zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen zusammen bzw. fordert diese bei der jeweiligen Gemeinde an, hierzu gehören z. B. Bauakten, Auszug aus dem Baulastenkataster, Bebauungspläne, Grundbuchauszüge, Lagepläne, Informationen zum Hochwasserschutz, etc.. In seltenen Fällen ist bei der jeweiligen Gemeinde keine Bauakte vorhanden. Hier sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen und benötigen von Ihnen entsprechende Pläne, Baubeschreibungen und Flächenangaben.
Besichtigung durch den Gutachterausschuss
Zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens werden immer auch Besichtigungen der Immobilie bzw. des Grundstücks durchgeführt.
Bei der Bewertung von Gebäuden bzw. Eigentumswohnungen wird durch einen unserer beauftragten ehrenamtlichen Gutachter eine sogenannte Gebäudeaufnahme durchgeführt, in welcher Notizen zum Objekt gemacht werden. Eine zweite Ortsbesichtigung erfolgt im Rahmen der Wertermittlung. Zur Terminvereinbarung der Ortsbesichtigung setzen wir uns vorher telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Die Ortstermine werden überwiegend nachmittags bzw. abends durchgeführt.
Bei der Bewertung von Gebäuden bzw. Eigentumswohnungen wird durch einen unserer beauftragten ehrenamtlichen Gutachter eine sogenannte Gebäudeaufnahme durchgeführt, in welcher Notizen zum Objekt gemacht werden. Eine zweite Ortsbesichtigung erfolgt im Rahmen der Wertermittlung. Zur Terminvereinbarung der Ortsbesichtigung setzen wir uns vorher telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Die Ortstermine werden überwiegend nachmittags bzw. abends durchgeführt.
Wertermittlung
Bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten wird der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens 2 Gutachtern tätig. Geregelt ist dies in der Gutachterausschussverordnung. Die Wertermittlung des zu bewertenden Objekts erfolgt nach der Ortsbesichtigung in nicht öffentlicher Sitzung des Gutachterausschusses.
Gutachten
Nach der Wertermittlung fertigt die Geschäftsstelle das Verkehrswertgutachten und übersendet Ihnen das Gutachten in zweifacher Fertigung. Die Rechnungsstellung erfolgt über das Rechnungsamt der Gemeinde Kirchzarten. Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung des Gutachterausschusses, diese finden Sie hier
- Gutachterausschussgebührensatzung
(PDF Datei - 3,27 MB)
Sollten Sie weitere Fragen zu Verkehrswertgutachten, zum Ablauf der Wertermittlung oder den Kosten haben, informieren wir Sie gerne auch telefonisch.