Hinweis zur Grundsteuerreform
- Hinweis zur Grundsteuerreform
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Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (Grundsteuer)
Anlass der Bodenrichtwertermittlung zum 01.01.2022 ist die Grundsteuerreform. Die Bodenrichtwerte werden für die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 benötigt.
Unter Boris-BW Bodenrichtwerte Grundsteuer B können Sie den Bodenrichtwert für Ihr Flurstück und in der Regel auch die Grundstücksfläche abrufen. Sollte die Grundstücksfläche nicht hinterlegt sein finden Sie diese auch im Kaufvertrag über das Grundstück oder im Grundbuchauszug.
Unter Boris-BW Bodenrichtwerte Grundsteuer B können Sie den Bodenrichtwert für Ihr Flurstück und in der Regel auch die Grundstücksfläche abrufen. Sollte die Grundstücksfläche nicht hinterlegt sein finden Sie diese auch im Kaufvertrag über das Grundstück oder im Grundbuchauszug.
Wählen Sie aus der Liste die Stadt/Gemeinde aus, für die Sie die Bodenrichtwerte abrufen möchten:
- Breitnau
(PDF Datei - 2,04 MB) - Buchenbach
(PDF Datei - 2,34 MB) - Eisenbach
(PDF Datei - 2,19 MB) - Feldberg
(PDF Datei - 2,06 MB) - Friedenweiler
(PDF Datei - 2,05 MB) - Glottertal
(PDF Datei - 2,34 MB) - Gundelfingen
(PDF Datei - 2,23 MB) - Heuweiler
(PDF Datei - 1,91 MB) - Hinterzarten
(PDF Datei - 2,20 MB) - Kirchzarten
(PDF Datei - 2,31 MB) - Lenzkirch
(PDF Datei - 2,25 MB) - Löffingen
(PDF Datei - 2,25 MB) - Oberried
(PDF Datei - 2,23 MB) - Schluchsee
(PDF Datei - 2,32 MB) - St. Märgen
(PDF Datei - 1,96 MB) - St. Peter
(PDF Datei - 1,96 MB) - Stegen
(PDF Datei - 2,27 MB) - Titisee-Neustadt
(PDF Datei - 2,41 MB)