Willkommen beim Gutachterausschuss
Zum 01. November 2021 hat der gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald mit insgesamt 18 Mitgliedsgemeinden und Sitz der Geschäftsstelle in Kirchzarten seinen Betrieb aufgenommen. Die Gemeinde Kirchzarten hat sich mit dem Fachbereich 6 Gutachterausschuss (Geschäftsstelle) um einen weiteren Fachbereich erweitert.
Zu den Hintergründen:
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind hierfür das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg (GuAVO). Nach der GuAVO sind die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Gemeinden zu bilden. Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Gemeinden die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde auf Grundlage der oben aufgeführten Gesetze mit 18 Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald der Gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald gebildet.
Zu den Hintergründen:
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind hierfür das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg (GuAVO). Nach der GuAVO sind die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Gemeinden zu bilden. Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Gemeinden die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde auf Grundlage der oben aufgeführten Gesetze mit 18 Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald der Gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald gebildet.